Steuerberater auf La Palma
Steuerberater für Residente und Nicht-Residente, Steuerrepräsentanz, Immobilienkauf und Weiteres
Federico Hernández León
Email: federicohleon@yahoo.es
Economista Colegiado Nº 1135 del Colegio Oficial de Economistas de Santa Cruz de Tenerife
Büro Los Cancajos:
Local interior 305
Centro Cancajos
38712 Los Cancajos – Breña Baja – La Palma
Büro El Paso:
Avenida Miguel Ángel Hernández Martín
38001 Santa Cruz de Tenerife
Santa Cruz de Tenerife
Teléfono: +34 616461198
STEUERBERATUNG UND -VERTRETUNG
• Master in Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung
• Experte für Doppelbesteuerung
• Einkommensteuer für Nicht-Residenten
• Schenkungs- und Erbschaftssteuer
• Immobilien Kauf & Verkauf steuerliche Begleitung durch den Prozess
• Steuerkontrollen und Steuerprobleme
Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung
Ihre Steuerangelegenheiten in guten Händen
Steuern für Nicht-Residenten in Spanien
Auch ohne steuerlichen Wohnsitz in Spanien können steuerliche Pflichten bestehen.
Dies betrifft Personen, die Einkünfte aus spanischen Quellen erzielen oder Vermögen in Spanien halten.
Wir beraten Nicht-Residenten zu ihren steuerlichen Pflichten nach spanischem Steuerrecht
und übernehmen auf Wunsch die Vertretung gegenüber der spanischen Finanzverwaltung.
Der Fokus liegt auf einer korrekten, fristgerechten und rechtssicheren Abwicklung der
in Spanien anfallenden Steuern.
Doppelbesteuerung & internationale Steuerfragen
Grenzüberschreitende Sachverhalte führen häufig zu Unsicherheit darüber,
in welchem Staat Einkünfte wie Einnahmen zum Beispiel aus selbständiger Tätigkeit, Renditen oder Renten usw. steuerlich zu erfassen sind.
Dies betrifft insbesondere Personen mit wirtschaftlichen oder persönlichen Bezügen
zu mehr als einem Land.
Wir beraten bei internationalen Steuerfragen und Doppelbesteuerung,
insbesondere im Verhältnis zwischen Spanien und anderen Staaten.
Dabei prüfen wir, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht und wie
eine doppelte Besteuerung vermieden oder korrekt angerechnet werden kann.
Die Beratung erfolgt auf Grundlage der geltenden Doppelbesteuerungsabkommen
sowie der jeweiligen nationalen Steuervorschriften.
Immobilien: Kauf & Verkauf
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien ist mit steuerlichen Verpflichtungen verbunden,
die frühzeitig berücksichtigt werden sollten.
Unabhängig davon, ob es sich um einen Erstkauf, eine Investition oder die Veräußerung
eines bestehenden Objekts handelt, spielen steuerliche Aspekte eine zentrale Rolle.
Wir beraten bei steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der
Veräußerung von Immobilien in Spanien.
Die Beratung konzentriert sich auf die korrekte steuerliche Behandlung des jeweiligen
Vorgangs und die Einordnung der daraus entstehenden Pflichten.
Die steuerliche Begleitung erfolgt unabhängig von der notariellen oder rechtlichen
Abwicklung des Kauf- oder Verkaufsprozesses.
Erbschaft- und Schenkungssteuer
Erbschaften und Schenkungen mit Bezug zu Spanien unterliegen besonderen steuerlichen Regelungen.
Unterschiedliche Zuständigkeiten, Fristen und regionale Besonderheiten machen
eine frühzeitige steuerliche Einordnung erforderlich.
Wir beraten bei steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Erbschaften und Schenkungen
in Spanien und begleiten die ordnungsgemäße steuerliche Abwicklung.
Dabei liegt der Fokus auf der korrekten Anwendung des spanischen Steuerrechts
und der fristgerechten Erfüllung der steuerlichen Pflichten.
Die Beratung erfolgt unabhängig von der notariellen oder zivilrechtlichen Abwicklung
des Vorgangs.
Steuerprüfungen & steuerliche Probleme
Steuerliche Rückfragen, Prüfungen oder Unstimmigkeiten mit der Finanzverwaltung
können unerwartet auftreten und verunsichern.
In solchen Situationen ist eine sachliche und strukturierte Begleitung besonders wichtig.
Wir unterstützen bei steuerlichen Prüfungen und bei Problemen mit der spanischen
Finanzverwaltung und vertreten Mandanten im Rahmen der steuerlichen Klärung.
Ziel ist eine transparente, rechtssichere und nachvollziehbare Lösung des jeweiligen
Sachverhalts.
Die Begleitung erfolgt stets auf Grundlage der geltenden steuerlichen Vorschriften.
Über den Steuerberater
Federico H. León ist Economista und Steuerberater mit langjähriger Berufserfahrung im spanischen Steuerrecht.
Seine Tätigkeit konzentriert sich auf die steuerliche Beratung und Vertretung von Privatpersonen, insbesondere in Sachverhalten mit Bezug zu Spanien und internationalem Hintergrund.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Betreuung von Nicht-Residenten, bei grenzüberschreitenden Fragestellungen sowie bei steuerlichen Themen rund um Immobilien, Erbschaften und Schenkungen.
Dabei steht stets eine sachliche, rechtssichere und nachvollziehbare Lösung im Vordergrund.
Die Beratung erfolgt individuell und mit Blick auf die konkrete persönliche Situation des Mandanten.
Ziel ist es, steuerliche Pflichten korrekt zu erfüllen, Risiken frühzeitig zu erkennen und unnötige steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Die Beratung kann auf Spanisch und Englisch erfolgen.
Deutschkenntnisse werden derzeit weiter ausgebaut.
Federico H. León ist Mitglied des Colegio Oficial de Economistas und zur Ausübung seiner Tätigkeit in Spanien berechtigt.
Assistenz
Die organisatorische und administrative Unterstützung erfolgt durch eine fachlich versierte Assistenz mit Erfahrung im Kanzleiumfeld.
Sie ist Ansprechpartnerin für Terminabstimmungen, allgemeine Anfragen sowie die Koordination von Unterlagen und Abläufen.
So wird ein reibungsloser Ablauf der Mandatsbetreuung gewährleistet.